Mediation
Als Mediatorin stehe ich Ihnen als neutrale Ansprechparnterin zur Seite. Was eine Mediation bedeutet und was genau meine Aufgabe dabei ist, erfahren Sie nachfolgend.
Was ist eine Mediation?
Mediation (auch als Streitvermittlung bekannt) ist ein strukturiertes, außergerichtliches Verfahren zur Lösung festgefahrener Konflikte.
Das Mediationsverfahren läuft nach festen Regeln ab. Die Mediatorin leitet dieses Verfahren, ohne jedoch eine Lösung des Konfliktes selbst vorzuschlagen. Die Lösung wird von den Parteien selbstverantwortlich erarbeitet und nach den eigenen Vorstellungen umgesetzt.
Hierin besteht der besondere Charm der Mediation: Sie erhalten eine einvernehmliche und für alle Seiten tragbare, absolut maßgeschneiderte Lösung für Ihr Problem. Niemand zwingt Ihnen etwas auf. Dadurch wird die Beziehung zwischen den Konfliktparteien langfristig befriedet und stabilisiert.
Genau hier kann in vielen Fällen der Vorteil zu einer gerichtlichen Durchsetzung eines Anspruchs liegen. Richter*innen haben sich allein nach der Beweis- und Rechtslage zu richten. Alle anderen Aspekte eines Streits bleiben für Richter*innen unwichtig und werden bei der Lösung nicht berücksichtigt. Nicht selten führt dies dazu, dass sich die an dem Rechtsstreit Beteiligten unverstanden oder ungerecht behandelt fühlen oder gar eine für alle Seiten unbefriedigende Lösung gefunden wird. Meist gewinnt eine Partei, die andere verliert.
Ziel der Mediation hingegen ist es, eine Lösung zu erarbeiten, bei der beide Seiten gewinnen.
Bei einem Mediationsverfahren werden mit Hilfe des Mediators die wirklichen Interessen aller Parteien herausgearbeitet. Anhand dieser Interessen wird dann eine einvernehmliche, wirtschaftlich sinnvolle und am konkreten Fall ausgerichtete Lösung gefunden.
Diese kann im Anschluss an das Mediationsverfahren zum Beispiel durch eine notarielle Beurkundung genauso rechtsverbindlich gemacht werden wie ein gerichtlicher Vergleich oder ein Urteil.
Wie läuft eine Mediation ab?
Das Mediationsverfahren läuft in verschiedenen Phasen ab:
Die Vorlaufphase
Hier kommt es zu einer ersten Kontaktaufnahme zwischen den Parteien und der Mediatorin. Meist führe ich ein Telefonat mit den Beteiligten und lasse mir eine kurze Schilderung des Konfliktes zusenden. Dann wird ein Termin für die erste Sitzung vereinbart.
Erstgespräch und Kontrakt
Diese Phase dient dem gegenseitigen kennenlernen. Sie sollen für sich feststellen können, ob Sie Mediation als den richtigen Weg für sich sehen. Es wird bei Bedarf erläutert was Mediation ist, wie sie abläuft und welche Aufgabe die Mediatorin hat. Dann wird ein Meditionsvertrag geschlossen, der die Grundlagen wie Dauer und Kosten der Mediation, sowie die Verschwiegenheit des Mediators regelt.
Themensammlung und Gewichtung
Nun wird geklärt, was überhaupt Gegenstand des Mediationsverfahrens ist, was geregelt werden soll.
Ermittlung der Interessen
Hier werden die tatsächlichen Interessen hinter den Positionen ermittelt. Die tiefere Bedeutung der Streitpunkte für jede Partei und die dahinter verborgenen Wünsche werden aufgedeckt. Denn nur wer seine Ziele und Wünsche kennt, kann diese berücksichtigen.
Optionenentwicklung
In dieser Phase werden viele Möglichkeiten die Konfliktpunkte zu lösen erarbeitet. Erst später werden die Lösungsmöglichkeiten bewertet und gegebenenfalls wieder aussortiert.
Verhandeln
Hier werden gegenseiteige Angebote zur Lösung der Konfliktpunkte unterbreitet und verhandelt.
Vereinbaren
Abschließend wird eine Vereinbarung erarbeitet. Die Vereinbarung kann schriftlich abgefasst und unterschrieben, notariell beurkundet oder auch nur mündlich geschlossen werden. Dies wird je nach den rechtlichen Erfordernissen und den Wünschen der Beteiligten geregelt.
Was sind die Vorteile?
Zeit- und Kostenersparnis
In der Regel spart ein Mediationsverfahren gegenüber einem Gerichtsverfahren Zeit und Geld. Die zeitliche Dauer der Mediation hängt davon ab, wie viel Zeit die Beteiligten sich nehmen wollen, um ihre wirklichen Interessen heraus zu arbeiten und eine gemeinsame Lösung zu finden. Hier muss jedoch nicht wie bei einem Gerichtsverfahren oft monatelang auf einen Termin gewartet werden, sondern der Konflikt kann zeitnah bearbeitet werden. Die Beteiligten bewahren auch die volle Kostenkontrolle, da sie selbst festlegen wie viele Sitzungen stattfinden sollen und wie die Kosten aufgeteilt werden.
Viele Rechtsschutzversicherungen bieten deshalb mittlerweile kostendeckenden Rechtsschutz für ein Mediationsverfahren an.
Kooperation statt Konfrontation, Verbesserung der Beziehung
Nach einem Mediationsverfahren verlassen die Parteien den Raum nicht als „Sieger*in und Verlierer*in“, sondern mit dem Gefühl, dass eine einvernehmliche und sinnvolle Lösung gefunden wurde. Durch diesen konstruktiven Umgang mit dem Konflikt verbessert sich die Beziehung zwischen den Parteien. Daher eignet sich das Mediationsverfahren besonders gut überall dort, wo langfristige Beziehungen zwischen den Parteien betehen, beispielsweise im Bereich des Familien- oder Erbrechts. Aber auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Konflikten an Schulen, in der Wirtschaft oder im Bereich des Strafrechts (Täter-Opfer-Ausgleich) werden immer häufiger Mediationsverfahren durchgeführt.
Selbstverantwortlichkeit
Die Beteiligten bleiben im ganzen Verfahren selbstverantwortlich Herr*in über das Geschehen und die Lösung. Es wird Ihnen nichts aufgezwungen und sie erleben keine bösen Überraschungen.
Zukunftsorientierung
Es wird nicht weiter nur in der Vergangenheit gegraben und Schuld zugewiesen, sondern es wird in die Zukunft geblickt und Lösungen und Perspektiven werden erarbeitet.
Weiterentwicklung
Mediation bietet die Chance am aktuellen Konflikt zu wachsen und die eigenen Fähigkeiten zur Konfliktlösung zu verbessern. Im Idealfall mache ich mich als Mediatorin irgendwann überflüssig.
Was kostet eine Mediation?
In der Regel ist ein Mediationsverfahren günstiger als ein Gerichtsverfahren.
In Einzelfällen können schon eine oder zwei Sitzungen für eine Lösungsfindung ausreichen. Oftmals wird ein Mediationsverfahren aber (je nach Konflikt) eher 3-6 Sitzungen in Anspruch nehmen. Die Dauer der Mediation hängt letztlich auch davon ab, wie viel Zeit Sie sich gönnen wollen, um den Konflikt zu bearbeiten.
Eine Sitzung dauert in der Regel zwischen 90 und 120 Minuten.
Ich erhebe in der Regel folgende Stundensätze (60 min.):
Familienmediation | 120,00 € zzgl. MwSt. |
Schulmediation | 100,00 € zzgl. MwSt. |
Mediation im öffentlichen Recht | 100,00 € zzgl. MwSt. |
Arbeits- und Wirtschaftsmediation | 150,00 € zzgl. MwSt. |
Diese Beträge können bei besonders komplexen Konflikten oder mehr als zwei Parteien abweichen. Ich erteile Ihnen gerne unverbindlich Auskunft.
Gern stehe ich Ihnen als Rechtsanwältin zu Seite. Nehmen Sie für die Vereinbarung eines Termines Kontakt mit mir auf. Telefonisch unter der Rufnummer: 0881 1212578 oder per Mail.